allgemeine geschäftsbedingungen

Auftrag, Umfang, Vertragsabschluss
  1. für alle verträge über Leistungen zwischen gestaltwerk und dem Auftraggeber gelten die nachfolgenden Bedingungen ausschließlich, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
  2. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte, im Angebot bezeichnete gestalterische Tätigkeit bzw. Beratungstätigkeit, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.
  3. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag durch schriftliche Bestätigung zustande. Auch bei mündlicher Bestätigung liegen diese AGB´s zugrunde.

Leistungen, Zusammenarbeit

  • Der Umfang der Arbeiten ergibt sich aus dem Angebot. Zusätzliche Leistungen von gestaltwerk außerhalb des Vertragsumfanges werden nach den jeweils aktuellen Stundensätzen abgerechnet, sofern die Parteien im Einzelfall keine abweichende Vergütungssregelung getroffen haben
  • Soweit nicht anders vereinbart, darf gestaltwerk die Leistungen auch von Dritten als Subunternehmer erbringen lassen. Der Vertragspartner kann einen solchen Dritten nur dann ablehnen, sofern er berechtigte und nachvollziehbare Zweifel an dessen Eignung angeben kann.
  • Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
  • Erkennt der Auftraggeber das eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft oder unvollständig sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen gestaltwerk unverzüglich mitzuteilen.
  • Der Auftraggeber unterstützt gestaltwerk um die angeforderten Leistungen zu erfüllen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen und Daten, soweit die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers dies erfordern.
  • gestaltwerk ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, entsprechende Vollmacht zu erteilen. Soweit Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung über gestaltwerk   abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, gestaltwerk im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

Termine, Lieferung

  1. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt hat gestaltwerk nicht zu vertreten. Allerdings verpflichtet sich gestaltwerk den Auftraggeber über etwaige Terminverschie-bungen rechtzeitig – soweit diese bekannt sind – mitzuteilen.
  2. Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt wurden und der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten (z. B. rechtzeitige Lieferung der Daten) ordnungsgemäß erfüllt hat.

Eigentumsrechte, Urheberschutz, Vergütung

  1. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
  2. gestaltwerk hat das Recht auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt gestaltwerk zum Schadensersatz.
  3. Jeder erteilte Auftrag für gestaltwerk ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetztes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen gestaltwerk insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97ff. UrhG. zu.
  4. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von gestaltwerk weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese  Bestimmung berechtigt gestaltwerk, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  5. gestaltwerk überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und gestaltwerk.
  6. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter begründen kein miturheberrecht.
  7. gestaltwerk ist berechtigt, die für den Auftraggeber entworfenen und hergestellten Werke zu Zwecken der Eigenwerbung zu nutzen. Hierzu werden als Belegexemplare pro hergestellter Ware 20 Exemplare gestaltwerk zur Verfügung gestellt.
  8. Die Preise sind Nettobeträge, zzgl aktueller MwSt. Die Vergütung ist nach Abnahme und Rechnungsstellung fällig. Die Abnahme darf nicht aus gestalterischen Gründen abgelehnt werden.
  9. Für den Fall, dass der Auftraggeber nicht rechtzeitig seiner Zahlungsverpflichtung beikommt, schuldet er vom Fälligkeitszeitpunkt an zusätzlich Zinsen in Höhe von 10% jährlich.

Fotografien

  • Stellt gestaltwerk dem Auftraggeber Fotografien aus dem eigenen Fotoarchiv zur Verfügung, dann gilt hierfür das vereinbarte Honorar. Dieses Honorar berechtigt den Auftraggeber das ausgewählte Foto einmalig zu verwenden – oder wenn schriftlich festgehalten für eine ganze Kampagne.
  • Die verwendeten Fotos bleiben in dem Archiv von gestaltwerk. Wünscht der Kunde Fotos exklusiv zu verwenden müssen diese separat vergütet werden und gestaltwerk verpflichtet sich diese Fotos aus dem Archiv zu entfernen.
  • Es kann möglich sein, dass ein ausgewähltes Foto schon verwendet wurde oder zeitgleich ein anderer Auftraggeber dies nutzt.

Rücktritt, Gewährleistung, Haftung

  • Das gesetzliche Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, sofern gestaltwerk aufgrund höherer Gewalt an der Erbringung der Leistungen oder termingerecht gehindert ist.
  • Der Auftraggeber untersucht die gelieferten Produkte unverzüglich nach deren Auslieferung auf etwaige Mängel, die er nach Entdeckung unverzüglich schriftlich mitteilt. Ansonsten gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
  • Ist keine förmliche Abnahme oder Druckfreigabe vereinbart oder kommt es aus zeitlichen Gründen nicht zu einer formellen Abnahme so gilt die vertragliche Leistung durch den Auftraggeber – auch mündlich als abgenommen.
  • gestaltwerk haftet nicht für Farbabweichungen oder Plausibilitätsfehler, das gilt insbesondere dann, wenn der Auftraggeber keinen Andruck oder Analogproof gewollt hat, oder dieser aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich war.
  • Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der erstellten Leistungen übernimmt gestaltwerk keine Haftung.
  • Bei der Produktionsüberwachung ist gestaltwerk berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
  • gestaltwerk haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet gestaltwerk nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzungen, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
  • Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt gestaltwerk gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung und Gewährleistung, soweit gestaltwerk kein Auswahlverschulden trifft. gestaltwerk tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

Schlussbestimmungen

  • gestaltwerk ist berechtigt, diese AGB´s mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Ankündigung erfolgt ausschließlich durch Veröffentlichung im Internet auf den Seiten von gestaltwerk. Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach deren Veröffentlichung im Internet, so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist gestaltwerk berechtigt, den Vertrag oder die Leistungen zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
  • Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bedingungen nicht.
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von gestaltwerk.

Bedingungen für das Hosting von Internetseiten (Domains)

Allgemeines, Vergütung

  • Vorgenannte Bedingungen sind auch für das Hosting basierend. Der Vertrag kommt mit der Inanspruchnahme der Leistungen zustande und wird für die im Vertrag bezeichnete Mindestlaufzeit geschlossen.
  • gestaltwerk behält sich das Recht vor, die Leistungen im Rahmen des technischen Fortschritts zu verbessern. Weitere begleitende Leistungen von gestaltwerk, auch die Benutzereinführung und ähnliches, sind nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
  • Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird gestaltwerk im Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem DENIC, dem InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domain Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Auftraggeber berechtigt und verpflichtet. gestaltwerk hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. gestaltwerk übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Auftraggeber beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain beruhen, stellt der Auftraggeber gestaltwerk hiermit frei.
  • Sofern das Angebot des Auftraggebers entfallende Datentransfervolumen (Traffic) die für den jeweiligen Monat mit dem Auftraggeber vereinbarte Höchstmenge erreicht oder übersteigt, stellt gestaltwerk dem Auftraggeber den für das übersteigende Volumen entfallenden Betrag gemäß der aktuellen Preisliste in Rechnung.
  • gestaltwerk ist berechtigt, die Preise nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 6 Wochen zu erhöhen. Die Preise sind Festpreise. gestaltwerk stellt seine Leistungen für die gesamte Mindestvertragslaufzeit in Rechnung. Rechnungen sind sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig.
  • Der Auftraggeber hat eventuell auftretende Mängel stets aussagekräftig zu dokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen und schriftlich zu melden. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht von gestaltwerk durchgeführte Änderungen, oder sonstige Manipulationen entstehen.

Erreichbarkeit, Inhalte, Datensicherung

  • gestaltwerk gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Webserver von 98% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von gestaltwerk  liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist.
  • Der Auftraggeber darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internetseiten nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstoßen. Außerdem berechtigt ein Verstoß des Kunden gegen die genannten Verpflichtungen, die Aufnahme von Internetseiten zu verweigern, die Seiten und darauf gerichtete Verweise sofort zu löschen und den Vertrag fristlos zu kündigen. gestaltwerk übernimmt hierbei keine Prüfungspflicht. Bei Verstoß der Internetseiten des Auftraggebers gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter haftet der Auftraggeber gegenüber gestaltwerk auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch des Vermögensschadens. Er stellt gestaltwerk im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf Inhalte von Internetseiten des Auftraggebers zurückgehen, frei.
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner die vom gestaltwerk gestellten Ressourcen nicht für folgende Handlungen einzusetzen: unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking), Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden oder Weiterleiten von Datenströmen oder E-Mails, Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen und Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie das Verbreiten von Viren. Sofern der Auftraggeber gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen verstößt, ist gestaltwerk zur sofortigen Einstellung aller Leistungen berechtigt. Schadensersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
  • Der Auftraggeber hat für ihn über das Internet eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens einer Woche abzurufen und auf eigenen Rechnern zu speichern. gestaltwerk behält sich vor, für den Auftraggeber eingegangene persönliche Nachrichten nach 3 Monaten ohne Rückfrage zu löschen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, von gestaltwerk zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschulden des Auftraggebers Dritte durch Miss-brauch der Passwörter Leistungen von gestaltwerk nutzen, haftet der Auftraggeber gegenüber gestaltwerk auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, in regelmäßigen Abständen, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Web-Servern von gestaltwerk abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen.

Datenschutz

  • gestaltwerk speichert Daten des Auftraggebers während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungs-zwecke, erforderlich ist. gestaltwerk  wird auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen.
  • gestaltwerk wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Auftraggebers ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt insoweit nicht, als gestaltwerk verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Auftraggeber nicht widerspricht.
  • gestaltwerk weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Auftraggeber weiß, dass gestaltwerk das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Auftraggebers aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Auftraggeber vollumfänglich selbst Sorge.

Stand Juni 2007